1. Was beschreibt die Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen?
Die Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen erstellt eine Gesamtsicht über die Ausgaben für die bedarfsabhängigen Sozialleistungen in der Schweiz. Sie weist die Nettoausgaben für direkte, personenbezogene Geldleistungen aus.
Test
Die Daten werden auf Kantonsebene erfasst und ausgewiesen. Neben den Gesamtausgaben (Total) für eine bestimmte Leistung sind die einzelnen Finanzierungsanteile von Bund, Kanton und Gemeinden verfügbar.
Bedarfsabhängige Sozialleistungen: Basis der Finanzstatistik ist das Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen, welches die Leistungen definiert. Detaillierte Angaben zur Auswahl der Leistungen und zum Leistungskatalog finden Sie im Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen.
Erhebungsperiode: Die Erhebungsperiode ist identisch mit dem Kalenderjahr.
Nettoausgaben: Ausgewiesen werden die Nettoausgaben. Nettoausgaben sind die Bruttoausgaben abzüglich der Rückvergütungen. Die Finanzstatistik erhebt Nettogeldströme: Bruttoausgaben aus der Kasse für eine Leistung für die Erhebungsperiode (z.B. 2006) abzüglich sämtlicher Rückvergütungen für die Leistung, welche in der Erhebungsperiode (z.B. 2006) in die Kasse zurückfliessen.
Bruttoausgaben sind die tatsächlich ausbezahlten Leistungen.
Rückvergütungen (Rückzahlungen, Querzahlungen) stammen z.B. von rückwirkend zugesprochenen Sozialversicherungsleistungen, vorgelagerten bedarfsabhängigen Leistungen, anderen zahlungspflichtigen Kantonen oder Verwandten. Zwischen der zugrundeliegenden Bruttozahlung und der Rückvergütung können oft mehrere Jahre liegen. In der Finanzstatistik werden die Rückvergütungen im Jahr ihrer Zahlung verbucht (z.B. 2007), unabhängig vom Jahr der ursprünglichen Bruttoleistung (z.B. 2005).
Direkte Leistungen: Ausgewiesen sind nur die direkten, personenbezogenen Leistungen, d.h. es werden keine Durchführungskosten wie Personal-, Sach-, Infrastrukturkosten erhoben.
Teuerung: Wenn nicht anders vermerkt, werden nicht teuerungsbereinigte Nominalwerte ausgewiesen.
2. Wie wird die Finanzstatistik erhoben?
Die Daten werden jährlich aktualisiert. Die jährlichen Erhebungszyklen bestehen aus folgenden fünf Schritten:
- Vorbereitung: Das BFS sammelt und erfasst die verfügbaren Informationen aus bestehenden Quellen des Bundes: 1.1 Ausbildungsbeihilfen (BFS), 1.2 Prämienverbilligungen IPV (BAG), 1.3 Opferhilfe (BFS), 2.1 Ergänzungsleistungen zu AHV/IV (BSV), 4.2 Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (BFM).
- Datenerhebung: Das BFS lädt die verantwortlichen Stellen der Kantone ein, die aktuellsten verfügbaren Daten auf dem Internet zu erfassen oder die bereits vom BFS erfassten Bundesdaten zu kontrollieren und zu ergänzen. Dabei wird gleichzeitig die Liste der verantwortlichen Auskunftsstellen und Kontaktpersonen der Kantone für bestimmte Leistungen bereinigt.
- Datenbereinigung: Das BFS plausibilisiert und kontrolliert die erfassten Daten und nimmt bei Bedarf Rücksprache mit den Auskunftsstellen auf.
- Konsultation der Daten: Die bereinigten und für die Publikation bereiten Daten werden den verantwortlichen Auskunftsstellen nochmals zur Kontrolle unterbreitet und deren Bestätigung für die Publikation eingeholt.
- Publikation der Daten: Die Daten werden im Internet publiziert.
3. Was ist bei der Interpretation zu beachten?
Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen beruhen weitgehend auf kantonalen Gesetzen. Dies hat zur Ausbildung von 26 sehr unterschiedlichen kantonalen Systemen der Sozialen Sicherheit geführt. Die Palette der angebotenen Leistungen variiert stark zwischen den Kantonen, ebenso die Ausgestaltung der Leistungen (Kriterien zum Erhalt der Leistung, max. Höhe und Dauer des Leistungsbezuges usw.) und die Organisation im Kanton (Zuständigkeiten, Finanzierung, Substitution von direkten, personenbezogenen Leistungen durch Objekthilfen, Buchhaltungspraktiken usw.). Bei der Interpretation von kantonalen Vergleichen sind die unterschiedlichen kantonalen Systeme der Sozialen Sicherheit mitzuberücksichtigen. Die Vergleichbarkeit kann durch zusätzliche Informationen verbessert werden.
Die Finanzstatistik erhebt deshalb ergänzende Bemerkungen zu den Daten, welche den Inhalt der Daten erklären und deren Vergleichbarkeit verbessert. Die Bemerkungen werden gemeinsam mit den Daten publiziert (Navigation im Baum links -> Auswahl des Kantons -> Auswahl einer Leistung -> Details anzeigen auswählen).
Auskunft über die kantonale Ausgestaltung eines Teils der Leistungen gibt das Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen.
4. Publikation
BFS Aktuell: Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen: Resultate 2003-2006
5. Links zum Thema
Portal Statistik Schweiz - Bedarfsabhängige Leistungen im Überblick
Portal Statistik Schweiz - Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen: Dokumentation
Portal Statistik Schweiz - Bereich 13: Soziale Sicherheit
Stand der Datenbank: 12.06.2020
